Erfreulicherweise besuchen immer mehr Hundebesitzer die Welpenspielstunde mit ihrem Hund. Dort wird der erste Grundstein für die Erziehung und Sozialisierung gelegt.
Viele Hundebesitzer sind allerdings der Meinung, dass allein der Besuch der Welpenstunde ausreicht, um seinem Hund die nötige Erziehung zu vermitteln. Das ist aber nicht so.
Erstmal empfiehlt sich auf jeden Fall der Besuch eines weiterführenden Erziehungskurses.
Mit dem nötigen Training und viel Disziplin kann man dann auf den ersten "Höhepunkt" in der Grundlagenerziehung, der Begleithundeprüfung, hinarbeiten.
Eine Begleithundeprüfung (kurz BH) ist zwar nicht zwingend nötig , ist aber auf jeden Fall sowohl für den Hund als auch für den Hundeführer sehr sinnvoll. Das Mindestalter des Hundes, um die Begleithundeprüfung zu absolvieren, ist 15 Monate.
In der BH-Prüfung können dann beide den erlangten Grundgehorsam des Hundes, das Verhalten in alltäglichen Situationen und auch das Fachwissen des Hundeführers unter Beweis stellen.
Für aktive Hundesportler oder solche die es werden wollen, ist die BH ein absolutes Muss, da man ohne diese keine Turniere. z.B. in der Sparte THS(Turnierhundesport) oder Agility laufen darf.
Auch in einigen Zuchtvereinen braucht ein Hund die Prüfung um zur Zucht zugelassen zu werden.
Einige Städte und Gemeinden erlassen sogar für Hunde mit Begleithundeprüfung einen Teil der Hundesteuer!
Wie läuft also nun die Prüfung ab?
Die Prüfung ist in 3 Teile unterteilt, dem Sachkundeteil, dem Unterordnungsteil und dem Verkehrsteil.
Sachkundeteil:
Die Prüflinge müssen 30 Fragen zu Themen wie Umgang mit dem Hund, Haltung oder Pflege o.ä. beantworten. Wer möchte kann für den Sachkundeteil hier üben.
Unterordnunungsteil:
Nur wenn der Sachkundenachweis erfolgreich bestanden ist, darf man zum 2. Teil antreten, nämlich dem Unterordnungsteil. Dieser Teil ist sicherlich der, der am intensivsten trainiert werden muss und auch die Nerven des Hundebesitzers und auch des Hundes am meisten strapaziert.
Der Unterordnungsteil ist durch verschiedene Übungsgruppen aufgeteilt:
- Leinenführigkeit
- Freifolge
- Sitz aus der Bewegung
- Platz aus der Bewegung mit Herankommen
- Laufe durch eine Menschengruppe (mit und ohne Leine)
- Ablegen des Hundes unter Ablenkung
Man kann im Unterordnungsteil insgesamt 60 Punkte erreichen, ab 42 Punkten gilt die Prüfung bestanden!
Während der gesamten Prüfung sind sämtliche Hilfen verboten, egal ob durch Worte, Gestik oder Mimik.
Es starten immer jeweils 2 Hund-Mensch Teams gleichzeitig.
Als erstes stellen sich beide dem Richter vor. Daraufhin wird einer aufgefordert seinen Hund abzulegen und sich dann von ihm ca. 20 Schritte zu entfernen.
Ablage
Dieser Hundeführer(HF) läuft nun mit seinem Hund zu der Stelle wo dieser abgelegt werden soll.
Bleibt der Hundeführer stehen, soll der Hund sich unaufgefordert setzen. Dann nimmt der Hundeführer die Leine ab und steckt diese ein bzw. hängt sie sich um.
Erst dann darf der Hund, auf ein deutliches Kommando, ins Platz gehen. Danach entfernt sich der Hundeführer ca. 20 Schritte vom Hund und bleibt mit dem Rücken zu ihm stehen.

Man kann sich sicher vorstellen, dass das so ziemlich die "schlimmsten" 10 Minuten der Prüfung sind.
Mit dem Rücken zum Hund auf eine gewisse Distanz stehen,
sich nicht umdrehen dürfen und hoffen, dass der Hund an der Stelle im Platz bleibt, wo er abgelegt wurde, das ist schon eine Herausforderung.
Falls der Hund doch aufsteht oder ankommt, gilt dieser Teil der Prüfung als nicht bestanden und es wird dann schwer für den Rest der Prüfung, denn allein für das Ablegen gibt es 10 Punkte.
Während dieser Hundeführer nun für etwa 10 Minuten den Hund abgelegt lässt, wir das andere Hund-Mensch Team auf dem Platz nun aufgefordert an einem bestimmten Punkt, die Grundstellung einzunehmen.
Leinenführigkeit:
Grundstellung heißt, der Hund sitzt auf der linken Seite des Hundeführers, dicht an dessen Bein. Jede Übung der Prüfung beginnt und endet übrigens mit der Grundstellung.
Auf Zeichen des Richters hat, der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband, angeleinte Hund seinem Hundeführer auf das Hörzeichen Fuß freudig zu folgen.
Es werden nun ca. 40 Schritte geradeaus gelaufen, wobei der Hund im Idealfall durchgehend mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe des Hundeführers ist ohne zurückzufallen oder vorzupreschen.
Nach den ca. 40 Schritten wird eine Kehrtwendung durchgeführt, woraufhin der Hund wieder zügig auf seine Ausgangsposition an der linken Seite des Hundeführers zurückkehrt.
Nun werden 10 Schritte normal gelaufen, dann 10 Schritte im Laufschritt, dieser Geschwindigkeitswechsel soll deutlich zu erkennen sein und mit einem Hörzeichen angekündigt werden. Auf diese 10 Schritte folgen noch 10 Schritte, die sehr langsam gelaufen werden, auch diese werden wieder durch ein Hörzeichen angekündigt. Danach wird wieder normal gelaufen. Außerdem werden in dieser Übung noch einige Winkel gelaufen, um zu sehen dass der Hund sowohl bei einer Links als auch bei einer Rechts- wende die ganze Zeit auf Kniehöhe des HF bleibt.
Weitergehend hat der Hundeführer 1-mal stehen zu bleiben, woraufhin der Hund sich unaufgefordert sofort hinsetzt. Den Abschluss der Leinenführigkeitsübung bildet das Laufen durch eine Menschengruppe.
Danach geht man aus der Gruppe, macht eine Kehrtwendung, bleibt stehen und der Hund geht augenblicklich ins Sitz. Nun leint der Hundeführer den Hund ab und steckt die Leine ein oder hängt sie sich um. Nun folgt die Freifolge.
Im Prinzip ist es genau die gleiche Übung wie eben beschrieben, nur das die Übungen nun ohne Leine ausgeführt werden. Auch hierbei hat der Hund stets auf Kniehöhe seines Hundeführers zu bleiben.
Auch diese Übung wird mit der Grundstellung beendet.
Der nächste Teil ist das Sitz aus der Bewegung. Auf das Kommando Fuß läuft das Hund-Mensch Team aus der Grundstellung zwischen 10 und 15 Schritten. Dann hat sich der Hund auf das Kommando „Sitz“ augenblicklich hinzusetzen, während der Hund an Ort und stelle sitzen bleibt.
Der Hundeführer läuft ca. 30 Schritte, wartet kurz und geht dann, auf Zeichen des Richters, wieder zum Hund zurück. Dieser hat sitzen zu bleiben, und darf erst auf das Kommando "Fuß" aufstehen. Dann folgt eine Kehrwende aus dem Stand und die Grundstellung wird wieder eingenommen.
Nun folgt der letzte Teil des Unterordnungsteils: nämlich das Platz aus der Bewegung mit Abrufen.
Auch diese startet wie gehabt aus der Grundstellung. Wie bei der Sitzübung hat der Hund sich nach 10-15 Schritten auf das Kommando Platz augenblicklich hinzulegen, während sich der der HF ca. 30 Schritte entfernt.
Nach kurzem Warten und auf Zeichen des Richters ruft der Hundeführer den Hund mit dem Kommando „Hier“
oder den Namen des Hundes ab. 
Dieser hat zügig und auf geradem Wege zum Hundeführer zu kommen.
Dicht vor den Hundeführer hat der Hund sich ohne Aufforderung gerade hinzusetzen.
Nach ca. 3 Sekunden nimmt der Hund auf das Kommando „Fuß“ wieder die Grundstellung ein, also auf der linken Seite des Hundeführers.
Nun wird der Hund wieder angeleint und die Rollen werden getauscht. Der Hundeführer, der seinen Hund als erstes abgelegt hat, geht nun auf diesen zu.
Der Hund hat liegenzubleiben bis der Hundeführer neben ihm steht und ihn auf ein klares Kommando ins Sitz holt.
Der andere Hundeführer legt nun seinen Hund ab und alles wiederholt sich nun für den anderen Teilnehmer.
Wenn auch das andere Hund-Mensch Team die Übungen absolviert hat, ist der Unterordnungsteil der Begleithundeprüfung beendet.
Ist der Unterordnungsteil bestanden, geht es zum 3. Teil der Prüfung, dem
Verkehrsteil:
Hier geht es in erster Linie darum, zu sehen, wie die Hunde in Alltagssituationen und im Ungang mit anderen Hunden reagieren.
Oft fährt ein Fahrradfahrer vorbei oder ein Jogger passiert die Hunde. Der Aussenteil kann aber auch bedeuten, dass Traktoren, Autos oder Motorräder vorbeifahren (die auch mal hupen), der Hund angebunden wird und der Besitzer kurz weggeht, andere Hunde vorbeilaufen. Oft hängt das von der Phantasie des Richters ab.
Wichtig ist hier eigentlich nur, dass die Hunde nicht aggressiv reagieren.
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Also viel Glück und Ausdauer an alle, die sich an die Begleithundeprüfung heranwagen wollen. 





